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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gastaufnahmevertrag:
Eine vom Gast vorgenommene und vom
Beherberger akzeptierte Hausreservierung begründet zwischen zwei
Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Haus bestellt und
zugesagt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages. Gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist.
Anzahlung / Bezahlung:
Mit der Buchung wird eine Anzahlung in der
Höhe von 30% zahlbar innert 10 Tagen fällig.
Mit Eingang der Anzahlung wird die Reservierung verbindlich.
Bitte überweisen Sie den Restbetrag bis spätestens 20 Tage vor
Reiseantritt.
Bei einer kurzfristigen Buchung (spätestens 10 Tage vor Antritt der Reise.)
In diesem Falle bitten wir Sie uns den Einzahlungsbeleg per Fax oder Post
zu senden!
Ohne diesen Zahlungsbeweis kann der Mietvertrag nicht zustande kommen.
Die Bankverbindung erhalten Sie mit unserer Buchungsbestätigung.
Rücktritt des Vermieters:
Für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung
des restlichen Mietpreises ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten und Schadenersatz in der Höhe des vereinbarten
Mietpreises zu verlangen.
Dem Mieter bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Rücktritt des Mieters:
Der Mieter kann vom Vertrag bis 50 Tage vor
Mietbeginn kostenlos zurücktreten.
Bis 30 Tage vor Mietbeginn ist eine Entschädigung in der Höhe der
Anzahlung zu bezahlen.
Bis 14 Tage vor Mietbeginn ist eine Entschädigung von 50% des
vereinbarten Mietpreises fällig.
Danach ist die Entschädigung 100% des Mietpreises.
Dem Mieter bleibt es unbenommen einen kleineren Schaden nachzuweisen.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittversicherung abzuschliessen.
Haftung des Mieters:
Der Mieter haftet für alle von ihm
schuldhaft verursachten Schäden am Mietobjekt und der Einrichtung.
Gehaftet wird auch für Schäden die von Besuchern verursacht werden.
Pflichten des Mieters:
Der Kühlschrank muss geleert sein.
Das Geschirr gespült, der Herd und Backofen gereinigt zu übergeben.
Die Endreinigung im und ums Haus muss bei Schlüsselabgabe in bar der
Verwalterin bezahlt werden.
Sie beträgt 30.00 €
Bei nicht beachten behält sich der Vermieter vor, die Kosten plus
Umtriebsentschädigung später einzufordern.
Tierhaltung:
Tierhaltung
im und ums Haus ist gestattet!
Wir bitten Sie aber die Tiere nicht auf die Möbel zu lassen.
Sollten
Sie ihren Liebling einmal alleine zu Hause lassen, bitten wir Sie die
Sofas und die Betten mit den zur Verfügung gestellten Hundedecken
zu bedecken.
Damit wir dem Mieter nicht für eventuelle Schäden Rechnung stellen müssen.
Bitte entfernen Sie den Kot ums Haus und im Zwinger, da wir ihnen sonst
für zusätzliche Arbeit der Verwalter 20.00 Euro
in Rechnung stellen müssen.
Wir möchten auch in Zukunft sehr gerne Hunde mit Herrchen und Frauchen
Willkommen heissen .
Rauchen:
Wir bitten um Verständnis, dass es im Haus
und in Garage untersagt ist zu rauchen.
Anreise / Abreise:
Die Anreise
ist ab 15.00 Uhr möglich.
Die Abreise muss vor 10.00 Uhr erfolgen.
Die genaue Zeit sollte mit der Verwalterin abgesprochen werden.
Sie
spricht auch deutsch.
Ihre
Adresse und Telefonnummer erhalten Sie mit dem Ortsplan.
Den
Anweisungen des Verwalterpaares ist Folge zu leisten.
Gerichtsstand bei Differenzen ist
der Wohnort des Besitzers.
In diesem Falle Kreuzlingen- Schweiz.
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